Abteilungsordnung der Tischtennisabteilung des SV Lohhof e.V.

 

Letzte Änderung:

* Am 1. Juli 2020 § 3

 

Abteilungsordnung

Die Tischtennis Abteilung gibt sich in Ergänzung der am 31.3.2008 beschlossenen Vereinssatzung des ,,Sportverein Lohhof e.V." (nachfolgend ,,Verein" genannt) folgende Abteilungsordnung: Sofern die Abteilungsordnung keine Regelung enthält, gelten die Satzung und die Ordnungen des Vereins (z.B. Beitragsordnung, Finanzordnung, Ehrungsordnung, Jugendordnung.

 

§ 1 Zweck, Pflichten und Rechte der Abteilung

Zweck der Abteilung ist Förderung des Sports auf dem Gebiet des Tischtennissports. Dazu zählt auch die Vertretung des Vereins in den Belangen des Tischtennissports gegenüber externen Institutionen und gegenüber dem Fachverband. Die Abteilung regelt die fachlichen Aufgaben des Sportbetriebs und die Angelegenheiten des internen Geschäftsbetriebs selbstständig, jedoch unter Beachtung der Vorgaben der Satzung und ergänzender Ordnungen des Vereins. Die Abteilung ist rechtlich unselbstständig und eine organisatorische Einheit des Verein. Die Abteilung verwaltet im Auftrag des Vereins das bewegliche und unbewegliche Vereinsvermögen, das die Abteilung nutzt. Verträge mit Außenwirkung können nur durch den Vereinsvorstand im Sinne §26 BGB (Präsident oder Vizepräsident des SV Lohhof) abgeschlossen werden. Im Rahmen der durch den Vereinsvorstand delegierten Kompetenzen arbeitet die Abteilung selbstständig.

 

§ 2 Mitglieder der Abteilung

Mitglieder in der Abteilung können nur Vereinsmitglieder werden. Für den Erwerb und die Beendigung der Abteilungsmitgliedschaft gelten grundsätzlich die Regelungen der Vereinssatzung. Ein Abteilungsmitglied kann unbeschadet der Mitgliedschaft im Verein durch Beschluss der Abteilungsleitung aus der Abteilung ausgeschlossen werden. Hierfür sind die Regelungen der Satzung anzuwenden.

 

§ 3 Abteilungsbudget

Die Abteilung beschließt in eigener Verantwortung ihr Budget und verwaltet ihre Finanzmittel selbstständig. Über Ausgaben bis 400€ kann der Abteilungsleiter/in allein entscheiden, darüber hinaus entscheidet die Abteilungsleitung. Die Abteilung Tischtennis erhebt keinen Sonderbeitrag. Ehrenamtlich Tätigen kann eine pauschale Aufwandsentschädigung im Rahmen der steuerrechtlichen Freibetragsregelung gewährt werden.
* Zuständig für die Abteilung Tischtennis Tätigen ist die Abteilungsleitung.

 

§ 4 Organe der Abteilung

Organe der Abteilung sind

(1) die Abteilungsversammlung

(2) die Abteilungsleitung

 

§ 5 Abteilungsversammlung

Die Abteilungsversammlung findet mindestens einmal jährlich statt spätestens einen Monat vor der ordentlicher Mitgliederversammlung des Vereins. Für Einberufung und Durchführung gelten die Regelungen der Vereinsatzung. Die Abteilungsversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:

(1) Entgegennahme der Berichte der Abteilungsleitung und der Revisoren

(2) Entlastung der Abteilungsleitung

(3) Wahl der Abteilungsleitung

(4) Genehmigung des Budgets

(5) Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge

(6) Beschlussfassung über die Auflösung der Abteilung

 

§ 6 Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung besteht aus

(1) Abteilungsleiter/ in

(2) Stv. Abteilungsleiter/ in

(3) Kassenwart/ in

(4) Schriftführer/ in

(5) technischer Leiter

(6) Pressewart/ in

(7) Jugendwart/ in

Der Abteilungsleiter/ in und sein Stellvertreter/ in sind jeweils allein berechtigt, die Abteilung nach innen und außen in Belangen der Abteilung zu vertreten. Sitzungen der Abteilungsleitung können kurzfristig einberufen werden. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder der Abteilungsleitung anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Für die Durchführung der Wahl der Abteilungsleitung bestimmt die Abteilungsversammlung einen Wahlleiter, ansonsten gelten die Regelungen (§11 Nr. 1-5, §12) der Vereinssatzung analog. Scheidet ein Mitglied der Abteilungsleitung aus, so ist von der Abteilungsleitung eine Ersatzperson zu benennen. Die Ernennung ist von der nächstfolgenden Abteilungsversammlung zu bestätigen.

 

§ 7 Sport- und Spielbetrieb

Training, Trainingszeiten und Wettkämpfe werden durch den technischen Leiter geregelt und den Mitgliedern bekannt gegeben. Von der Abteilungsleitung werden bei Bedarf Übungsleiter/ innen für das Training eingesetzt. Diese sollen die Übungsleiterlizenz oder eine gleichwerte Qualifikation besitzen. Die Einteilung und Festlegung der Vergütung der Übungsleiter erfolgt durch die Abteilungsleitung. Für die Sporthallen gelten die Benutzungsordnungen der Stadt Unterschleißheim bzw. der entsprechenden Schulen in ihrer gültigen Fassung. Mängel an den Sportstätten werden von der Abteilungsleitung an die zuständigen Stellen der Stadt Unterschleißheim bzw. der Schulen zur Behebung weitergeleitet. Punkt- und Pokalspieltermine haben Vorrang gegenüber dem allgemeinen Trainingsbetrieb.

 

§ 8 Auflösung der Abteilung

Die Auflösung der Abteilung muss durch die Abteilungsversammlung beschlossen werden. §19 Nr.1 der Satzung gilt analog.

 

§ 9 Inkrafttreten

Diese Abteilungsordnung wurde durch die Abteilungsversammlung am 05. Februar 2009 beschlossen und vom Vereinsausschuss des SV Lohhof am 4. März 2009 bestätigt und tritt mit dem gleichen Tag in Kraft.