In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 der 12. BayIfSMV (Personen aus einem Haushalt, maximal fünf Personen über 14 Jahren aus zwei Haushalten, zusätzlich Kinder unter 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Die Testerfordernis für die Übungsleiter-Innen gilt hier nicht mehr. Dies trifft ab dem 11.05.2021 für unseren Landkreis München zu. Bitte beachtet die entsprechenden Regelungen zur Durchführung in Euren Abteilungen.