Kinder- ◊ Jugendturnen ◊
Cheerleading ◊ Gerätturnen ◊ TeamGym ◊
Rhönradturnen ◊
Gymnastik ◊ Präventions- ◊ S-Klasse-Sport 

Die Turnabteilung wurde 1955 als zweite Abteilung des Vereins gegründet und ist mit über 2.000 Mitgliedern nicht nur die größte Abteilung des Sportverein Lohhof e.V., sondern wohl auch die Vielseitigste.

Bei uns findet jeder etwas für sich, von den Kleinsten mit dem sehr begehrten Kinder Turn Angebot über das Gerätturnen und das Rhönrad bis hin zu den Älteren für Gymnastik und Prävention.

Wir freuen uns über jeden Interessenten, unabhängig von Alter, Geschlecht und Veranlagung. Unsere Sportstunden schaffen neben der sportlichen Fitness auch freundschaftliche Kontakte, die auf verschiedene Weise in den einzelnen Gruppen gepflegt werden.
In unserer Geschäftsstelle ist das Anmeldeformular auch in Papierform erhältlich.

Hier: Anmeldeformular (bitte 34 Turnen ankreuzen)
In unserer Geschäftsstelle ist das Anmeldeformular auch in Papierform erhältlich.

Hier: Mitgliedsbeitrag, Sonderbeitrag, Kündigung

Hier: Struktur Abteilung Turnen

Schnuppern – ja gerne.

Wer gerne einmal in die verschiedenen Gruppen hineinschnuppern möchte, ist herzlich eingeladen nach Absprache mit dem jeweiligen Übungsleiter vorbeizuschauen!
Zu beachten ist, dass dabei für Nichtmitglieder eine Gebühr (5,00 €) anfällt (max. 2 Mal möglich).

Ihre Fragen beantworten wir gerne, wenn Sie uns gerne per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder persönlich kontaktieren.
Selbstverständlich können Sie sich auch an die Geschäftsstelle (Tel. 089 - 310 15 90) wenden.

Banner Turnen SVL 2015Sep

Einladung zur Jahresversammlung der Abteilung TURNEN

Termin: Mittwoch, 23. März 2022 um 20:30 Uhr

Ort:     Rudi-Schreiner-Stüberl, Johann-Schmid-Str. 11, 85716 Unterschleißheim

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Bericht der Abteilungsleitung
  4. Berichte aus den Sparten
  5. Bericht des Kassenwarts
  6. Bericht zur Kassenrevision
  7. Entlastung der Abteilungsleitung
  8. Bestätigung der stellvertretenden Abteilungsleiterin
  9. Sonderbeitragserhebung für 2022
  10. Vorlage und Genehmigung des Abteilungsbudgets 2022
  11. Änderung der Abteilungsordnung
    • redaktionelle Änderungen: Zusatz von weibliche Form
    • Streichung der Tätigkeit „Frauenwartin“
    • Aufnahme Punkt 4.1: Vergütung von Vereinstätigkeiten

Laut § 3 Punkt 4 der Satzung des Sportverein Lohhof e.V. kann ehrenamtlich Tätigen eine pauschale Aufwandsentschädigung im Rahmen der steuerrechtlichen Freibetragsregelung gewährt werden. Die Abteilungsleitung Turnen ist ermächtigt die Gewährung von Ehrenamtspauschalen nach § 3 Nr. 26a EStG vorzunehmen.  Maßgebend ist die Haushaltslage der Abteilung Turnen.

  • Erweiterung Punkt 5: Mitgliedschaft in der Turnabteilung

Voraussetzung für die Tätigkeit als Übungsleiter/Assistent/Helfer ist die Mitgliedschaft im Sportverein Lohhof e.V.

  1. Anträge und Verschiedenes

Anträge können der Abteilungsleitung bis 18. März 2022 schriftlich an Inna Wettstein-Schneigelberger,  SV Lohhof e.V., Bezirksstrasse 27, 85716 Unterschleißheim oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, eingereicht werden.

Wir freuen uns die Abteilungsversammlung noch zeitlich angemessen vor der Mitgliederversammlung des SV Lohhof e.V., abhalten zu können und bitten bei einer Teilnahme um die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygieneregeln.

Wegen einer Begrenzung der Teilnehmerzahl, bedingt durch die derzeit geltenden Pandemie-Regelungen, bitten wir um Verständnis, dass vorrangig den Abteilungsmitgliedern Einlass zur Versammlung gewährt wird.

Inna Wettstein-Schneigelberger

Abteilungsleiterin

Einmal hineinschnuppern in die Stunde...so geht's

 

Ereignisse und Maßnahmen im Jahr 2021



Corona Regelung gültig ab 03.04.2022


Hier
finden Sie die neuesten Vorgaben


Hier
finden Sie die neuesten Handlungsempfehlungen des BLSV

Corona Regelung gültig ab 22.03.2022

Indoorsport / Outdoor Teilnahme
> "3G Regel" (Geimpft, Genesen oder negativer Testnachweis)


Nachweis zu erbringen für:
Personen ab 18 Jahre
Nicht-Schüler

Keinen Nachweis müssen erbringen:
Knder bis zum 6. Lebensjahr
Schüler die den Schultestungen unterliegen (hier Schulnachweis vorzulegen)



Corona Regelung gültig ab 17.02.2022

Indoorsport / Outdoor Teilnahme
> "3G Regel" (Geimpft, Genesen oder negativer Testnachweis)

   für alle Beteiligte

• Personen, die geimpft sind,
• Personen, die als genesen gelten,
• Personen, die getestet sind,
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des
  Schulbesuchs unterliegen
• noch nicht eingeschulte Kinder

Maskenpflicht Art der Maske
Kinder bis 6 Lj. keine Maske
Kinder/Jugendliche ab
7 Lj.- 16 Lj.
medizinische Maske
Jugendliche ab 17 Lj. FFP2 Maske
Erwachsene FFP2 Maske










Kapazitätsbegrenzung Halle max. 50% oder mind. 1,5 Meter Abstand



Corona Regelung gültig ab
12.01.2022 / 09.02.2022

Indoorsport Teilnahme
> "2G plus Regel" (Geimpft, Genesen und zusätzlich negativer Testnachweis)


Personen, die geimpft sind,
• Personen, die als genesen gelten,
• Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
• minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testun-
  gen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (Nachweis Schülerausweis)
und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können

Für den Indoor-Sport gilt weiterhin die 2Gplus-Regelung.
Ausgenommen sind Bäder, Thermen, Saunen, die von der Sportstätte räumlich getrennt sind – hier gilt 2G
(ab 09.02.2022)

Keinen zusätzlichen Testnachweis im Rahmen von 2Gplus müssen folgende Personen vorlegen,
da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs
  unterliegen
• noch nicht eingeschulte Kinder
• geboosterte Personen

Gebooster (Auffrischungsimpfung ab 1. Tag) bedeutet:
• Geimpft-geimpft-geimpft
• Genesen-geimpft-geimpft (Genesen plus mindestens drei Monate → Erstimpfung → plus
  drei Monate → Zweitimpfung)
• Geimpft-geimpft-genesen (vollständige Immunisierung → genesen)
• Geimpft mit Johnson & Johnson (Geimpft plus vier Wochen → Zweitimpfung mit mRNA →
  plus drei Monate → Auffrischung mit mRNA)

Genesen-Status gilt ab 14.01.2022 nur noch 3 Monate

> die Maskenpflicht - siehe unten - gilt weiterhin


Corona Regelung gültig ab 28.12.2021:

 
Indoorsport Teilnahme
> "2G plus Regel" (Geimpft, Genesen und zusätzlich negativer Testnachweis)
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können

> "2G Regel für Geboosterte" (3. Impfung) nach 15 Tagen keine Testpflicht mehr
> die Maskenpflicht - siehe unten - gilt weiterhin

Corona Regelung gültig ab 15.12.2021 bis 12.01.2022:

Indoorsport Teilnahme ab 15.11.2021: 
> "2G plus Regel" (Geimpft, Genesen und zusätzlich negativer Testnachweis)
> "2G Regel für Geboosterte" (3. Impfung) nach 15 Tagen keine Testpflicht mehr
> die Ausnahmenregelung für Jugendliche zwischen 12 Jahre und 3 Monate und unter 18 Jahre
   wird bis zum Ablauf der Verordnung am 12.01.2022 verlängert.
> die Maskenpflicht - siehe unten - gilt weiterhin

Informationen des BLSV findet Ihr
hier

Outdoorsport Teilnahme ab 15.11.2021:

Für diesen Zeitraum gilt die 2G Regel:
Geimpft, Genesen


Corona Regelung gültig ab 23.11.2021 bis 15.12.2021:


Für diesen Zeitraum gilt die 2G plus Regel:
Genesen, Geimpft und Getestet >


- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
- „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

2G plus Nachweise müssen vorgelegt werden

Die Maskenpflicht gilt immer - außer bei der Sportausübung  und unter der Dusche

Teilnahme am Kurs 2G plus Regel = Gensesen/Geimpft/ Getestet (bis 16.02.2022)
Maskenpflicht 2G plus Regel = Medizinische Maske
FFP2 Maske
Kinder von 0 Lj - 6 Lj keine Beschränkung Kinder bis 6 Lj keine Maske
Kinder/Jugendliche von
6 Lj -17 Lj
bis Ende des Jahres 2021 keine Beschränkung,  Vorlage Schülerausweis Kinder/Jugendliche ab
7 LJ - 16 Lj
medizinische Maske
Jugendliche ab 18 Lj und Erwachsene Genesen/Geimpft Jugendliche ab 17 Lj FFP2 Maske
    Erwachsene FFP2 Maske














Die nachfolgenden Beschreibungen bleiben unter Berücksichtigung obiger 2G plus Regelung bestehen


INDOOR SPORT WIEDER ERLAUBT unter Berücksichtigung unserer

Hallenkapazitäten, Mindestabstand und Lüftungszeiten
Ab 02. September 2021 weitere Erleichterungen im Bereich des Sports
Soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte
eingehalten werden, gelten gemäß der 15. BayIfSMV vom 23. November 2021
folgende unseren Trainingsbetrieb betreffenden Empfehlungen der Bayerischen
Staatskanzlei:
  • Indoor Sport ist in allen Formen erlaubt. Die maximal zulässige Personenzahl orientiert sich
    dabei den uns zur Verfügung stehenden Hallen/Raumvolumen sowie den Lüftungsmöglichkeiten.
  • Der Mindestabstand zwischen Personen von 1.5 Meter muss zu jeder Zeit
    eingehalten werden können.
  • Infos zum Start, Ablauf und Anmeldungsverfahren zu den einzelnen Gruppen
    bitte bei den entsprechenden Übungsleitern erfragen.

   Quellennachweis:
   Die nachstehende Grafik wurde dem BSLV - Corona Handlungsempfehlungen mit
   Stand vom 22.03.2022 entnommen

Grafik des BLSV vom 22032022



Abfrage des aktuellen Inzidenzwertes des Landkreises München kann unter
folgendem Link abgerufen werden: siehe Link
Informationen zum aktuellen Inzidenzwert und zur Hospitalisierungs-Inzidenz
finden Sie hier: siehe Link